Wir beantworten häufig gestellte Fragen
Mitgliedschaft
Als Mitglied unserer Genossenschaft werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft und beteiligen sich mit Geschäftsanteilen an der Wohnungsgenossenschaft. Dadurch sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrer Wohnung und zwar unabhängig von Mietmarkt. Durch Ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten gestalten die Entwicklung unserer Genossenschaft aktiv mit und profitieren von einem sicheren Zuhause mit langfristiger Perspektive.
Durch Zeichnung eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 1000 EUR (zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR) können Interessenten unserer Genossenschaft beitreten und werden dadurch Mitglied. Die Mitgliedschaft ist eine Voraussetzung für den Abschluss eines Dauernutzungsvertrags (Mietvertrag). Der Genossenschaftsanteil kann entweder voll oder in monatlichen Raten mit mind. 100 EUR eingezahlt werden, muss jedoch spätestens bei Schlüsselübergabe in voller Höhe eingezahlt sein.
Mit Zustimmung des Vorstands können Sie als Mitglied jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, Ihr Geschäftsguthaben durch eine schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft austreten – sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.
Wenn Sie mehrere Geschäftsanteile gezeichnet haben, können Sie Ihr Geschäftsguthaben auch teilweise übertragen und hierdurch die Anzahl Ihrer Geschäftsanteile verringern, ohne aus der Genossenschaft auszutreten – soweit Sie nicht nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet sind.
Sollten Sie eine Übertragung von Geschäftsanteilen beabsichtigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne!
Maßgeblich für die Zahlung einer Dividende ist das am 01.01. eines jeden Jahres eingezahlte Geschäftsguthaben. Unterjährig eingezahlte Beträge werden erst ab Beginn des nächsten Jahres bei der Dividendenberechnung berücksichtigt. Die Höhe der Dividende wird durch die stimmberechtigten Mitglieder in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Dividende wird nach der entsprechenden Beschlussfassung der Mitgliederversammlung für das vorausgegangene Geschäftsjahr auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Mindestens einmal jährlich – meist Ende Juni – findet die Mitgliederversammlung statt. In dieser Versammlung berichten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam über den Geschäftsverlauf und die Entwicklung unserer Genossenschaft. Außerdem werden in dieser Versammlung die in der Satzung vorgeschriebenen Beschlüsse durch die anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, können Sie eine vertraute Person bevollmächtigen, Ihr Stimmrecht auszuüben. Unabhängig wie viele Anteile Sie gezeichnet haben, haben Sie nur 1 Stimme.
Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres (31.12.) auf die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, d.h. die Erben übernehmen die Mitgliedschaft vorübergehend bis zum 31. Dezember des Todesjahres. Danach endet sie.
Kündigung
Das Mitglied kann den Genossenschaftsanteil, mit einer Frist von einem Jahr, schriftlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Ein Beispiel:
- Die Kündigung erfolgt am 15.09.2025.
- Die Laufzeit der Kündigungsfrist von einem Jahr beginnt am 31.12.2025.
- Die Kündigung tritt am 31.12.2026 in Kraft.
- Die Auszahlung des frei gewordenen Geschäftsguthabens erfolgt dann nach der nächsten Mitgliederversammlung etwa Mitte 2027.
Die Kündigungsfrist beträgt in unseren Dauernutzungsverträgen in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss uns spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats vorliegen. Hier ist das Datum des Eingangs der Kündigung entscheidend.
- Eingang der Kündigung am 01.02.25
- Beendigung des Mietverhältnisses am 30.04.25
Die Kündigungsfrist für unsere Nutzungsverträge für Garagen, Stellplätze und Carports beträgt einen Monat. Die Kündigung muss uns spätestens bis zum letzten Werktag im Monat eingehen und ist zum Ablauf des nächstens Monats wirksam.
- Eingang der Kündigung am 30.01.25
- Beendigung des Mietverhältnisses am 28.02.25
Sonstiges
Die Betriebskostenvorauszahlungen werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebskosten der Vormieter festgelegt.
Bei Neubauten werden die Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund von Erfahrungen in vergleichbaren Objekten zugrunde gelegt und nach Ablauf des ersten vollen Abrechnungsjahres angepasst.
Jede Mietpartei ist für die Ausführung der Reinigung des Treppenhauses, sowie der Gemeinschaftsflächen sowie zur gemeinsamen Nutzung bestimmter Hausteile im Wechsel verantwortlich. Oftmals sind Reinigungspläne von Hausgemeinschaften selber erstellt worden. Sprechen Sie Ihren Nachbarn an.
Bitte reichen Sie uns einen schriftlichen Antrag ein und fügen Sie den „Fragebogen Aufnahme“ vollständig ausgefüllt mit hinzu.
Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Oft weiß dieser nicht, dass Sie sich durch sein Verhalten gestört fühlen. Sollten Sie vor einem nicht lösbaren Konflikt stehen, können Sie sich gerne schriftlich an uns wenden.
Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns. Wir melden uns bei Ihnen!
