FAQ
Wir beantworten die häufigen gestellten Fragen.

Die Mitgliedschaft

Durch Zeichnung eines Genossenschaftsanteils in Höhe von 1000,00 € können Interessenten unserer Genossenschaft beitreten und werden dadurch Mitglied. Die Mitgliedschaft ist eine Voraussetzung für den Abschluss eines Dauernutzungsvertrags (Mietvertrag). Bei Aufnahme in die Genossenschaft ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € zu bezahlen. Der Genossenschaftsanteil kann entweder voll oder in monatlichen Raten mit mind. 100€. eingezahlt werden, muss jedoch spätestens bei Schlüsselübergabe in voller Höhe eingezahlt sein.

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres (31.12.), im dem der Todesfall eingetreten ist, auf die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Todesfall eingetreten ist.



Das Mitglied kann den Genossenschaftsanteil, mit einer Frist von einem Jahr, schriftlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Ein Beispiel:

  • Die Kündigung erfolgt am 15.09.2021.
  • Die Laufzeit der Kündigungsfrist von einem Jahr beginnt am 31.12.2021.
  • Die Kündigung tritt am 31.12.2022 in Kraft.
  • Die Auszahlung des frei gewordenen Geschäftsguthabens erfolgt dann nach der nächsten Mitgliederversammlung etwa Mitte 2023.

Sie können als Mitglied mit Zustimmung des Vorstands jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, Ihr Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird.

Wenn Sie mehrere Geschäftsanteile gezeichnet haben, können Sie Ihr Geschäftsguthaben, ohne aus der Genossenschaft auszuscheiden, teilweise übertragen und hierdurch die Anzahl Ihrer Geschäftsanteile verringern, soweit Sie nicht nach der Satzung oder einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet sind.

Ist die Empfängerin/der Empfänger Ihrer Geschäftsanteile noch nicht Mitglied der Genossenschaft, so muss sie/er die Mitgliedschaft erwerben. Ist sie/er bereits Mitglied, so ist das Geschäftsguthaben des ausgeschiedenen oder übertragenden Mitglieds ihrem/seinem Geschäftsguthaben zuzuschreiben.

Sollten Sie eine Übertragung von Geschäftsanteilen beabsichtigen, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.



Maßgeblich für die Zahlung einer Dividende ist das am 01.01. eines jeden Jahres eingezahlte Geschäftsguthaben. Unterjährig eingezahlte Beträge werden erst ab Beginn des nächsten Jahres bei der Dividendenberechnung berücksichtigt. Die Höhe der Dividende wird durch die stimmberechtigten Mitglieder in der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Dividende wird nach der entsprechenden Beschlussfassung der Mitgliederversammlung für das vorausgegangene Geschäftsjahr auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Mindestens einmal jährlich – meist Ende Juni – findet die Mitgliederversammlung statt. In dieser Versammlung berichten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam über den Geschäftsverlauf und die Entwicklung unserer Genossenschaft. Außerdem werden in dieser Versammlung die in der Satzung vorgeschriebenen Beschlüsse durch die anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, können Sie eine vertraute Person bevollmächtigen, Ihr Stimmrecht auszuüben. Unabhängig wie viele Anteile Sie gezeichnet haben, haben Sie nur 1 Stimme.

Die Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt in unseren Dauernutzungsverträgen in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss uns spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats vorliegen. Hier ist das Datum des Eingangs der Kündigung entscheidend. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Vorlage *link*

  • Eingang der Kündigung 01.02.21
  • Beendigung des Mietverhältnisses am 30.04.21

Die Kündigungsfrist für unsere Nutzungsverträge für Garagen, Stellplätze und Carports beträgt einen Monat. Die Kündigung muss uns spätestens bis zum letzten Werktag im Monat eingehen und ist zum Ablauf des nächstens Monats wirksam.

  • Eingang der Kündigung 30.01.21
  • Beendigung des Mietverhältnisses am 28.02.21

Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen

Ja. Jede Mietpartei ist für die Ausführung der Reinigung des Treppenhauses, sowie der Gemeinschaftsflächen sowie zur gemeinsamen Nutzung bestimmter Hausteile im Wechsel verantwortlich. Oftmals sind Reinigungspläne von Hausgemeinschaften selber erstellt worden. Sprechen Sie Ihren Nachbarn an.

Betriebs- und Heizkosten

Die Betriebskostenvorauszahlungen werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebskosten der Vormieter festgelegt.

Bei Neubauten werden die Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund von Erfahrungen in vergleichbaren Objekten zugrunde gelegt und nach Ablauf des ersten vollen Abrechnungsjahres angepasst.

Das Sonstige

Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Oft weiß dieser nicht, dass Sie sich durch sein Verhalten gestört fühlen. Sollten Sie vor einem nicht lösbaren Konflikt stehen, können Sie sich gerne schriftlich an uns wenden.

Bitte reichen Sie uns einen schriftlichen Antrag ein und fügen Sie den „Fragebogen Aufnahme“ vollständig ausgefüllt mit hinzu.

FAQ

Die Mitgliedschaft

Bei einer Genossenschaft handelt es sich um eine besondere Gesellschaftsform, die in Deutschland in der Wohnungswirtschaft sehr verbreitet ist. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung. Für Sie bedeutet das, dass Sie Mitglied in einer Genossenschaft werden müssen, um eine Wohnung anmieten zu können. Diese Mitgliedschaft ist verbunden mit der Zeichnung eines Geschäftsanteils. Eine Kaution fällt bei uns nicht an.

Um Mitglied bei uns werden zu können, müssen Sie eine Beitrittserklärung in unserer Geschäftsstelle ausfüllen. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist verbunden mit der Zeichnung eines Geschäftsanteils. Dieser hat bei uns einen Wert von 1000,- €. Außerdem fallen 10,- € Bearbeitungsgebühr an, wobei eine Gebühr von 40,- € bei Beitritt entrichtet werden muss. 30,- € von dieser Beitrittsgebühr werden dem Anteil gut geschrieben, sobald ein Guthaben von 970,- € erreicht wurde. 10,- € verfallen als Bearbeitungsgebühr. Es ist möglich, den Anteil in Raten von min. 100,- € einzuzahlen. Der Anteil muss jedoch spätestens vor Schlüsselübergabe bzw. vor dem Einzug in der vollen Höhe von 1000€ bei uns vorliegen. Eine Kaution oder Provision fällt bei Zuweisung einer Wohnung grundsätzlich nicht an. Zum Ausfüllen der Beitrittserklärung erwarten wir Sie innerhalb unserer Genossenschaft zu den Sprechstundenzeiten besuchen. Die Genossenschaft behält sich vor, Bewerber abzulehnen.

Montag, Dienstag8:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch8:00 – 13:00
Donnerstag8:00 – 18:00 Uhr
Freitag8:00 – 14:00 Uhr

Sie können uns telefonisch unter der Telefonnummer: 0214 855060 zu den unten aufgeführten Zeiten erreichen. Alternativ können Sie bei spezifischen Themen eine Anfrage über die Terminvereinbarung zukommen lassen.

Montag, Dienstag8:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch8:00 – 13:00
Donnerstag8:00 – 18:00 Uhr
Freitag8:00 – 14:00 Uhr

Vorab zur Information: Der überwiegende Teil unserer Wohnungen ist frei finanziert und bedarf keines WBS. Sollte sich eine öffentlich geförderte Wohnung ergeben haben, die Sie anmieten möchten, dienen die nachfolgenden Informationen als allg. Überblick über die zur Zeit (Stand 01/2011) geltenden Einkommensgrenzen. Näheres und verbindliches erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung – Fachbereich Wohnungswesen.

Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nur an Bewerber mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden.

Der Wohnberechtigungsschein wird vom Bauförderungsamt ausgestellt.

Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen muss Ihr Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen.



Um zu ermitteln, ob Sie innerhalb dieser Einkommensgrenze liegen gehen Sie wie folgt vor: Rechnen Sie das Netto–Jahreseinkommen einschl. Weihnachts– und Urlaubsgeld aller im Haushalt lebenden Personen zusammen. Rechnen Sie anschließend aus der Liste die Höhe der Einkommensgrenze aus.

Einkommensgrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen

für einen Einpersonenhaushalt (Single) 15.000€
für einen Zweipersonenhaushalt (Ehepaar ohne Kinder) 20.000€

Bei Mehrpersonenhaushalt

für die erste Person 12.000€
für die zweite Person (Ehegatte) 6.000€
für jede weitere Person (Kinder) 4.100€

Zuschläge

für jede schwerbehinderte (50-79%) Person 12.000€
für jede schwerbehinderte (min. 80%) Person 6.000€
für Ehepaare unter 40 Jahre, die noch keine 6 Jahre verheiratet sind 4.000€
bei Arbeitnehmen Werbungskostenpauschale. Weihnachts- & Arbeitgeberfreiheit 920€
für jedes Kind 500

Sollte Ihr Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 60% überschreiten, so haben Sie die Möglichkeit eine Bezugsgenehmigung zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Bauförderungsamt:

Anschrift:
Friedrich-Ebert-Platz 1
51373 Leverkusen-Wiesdorf
Telefon: 0214/406-3390/91
Fax: 0214/406-3399

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr

Zu unseren Sprechstundenzeiten können Sie uns auch unvorangemeldet besuchen:

Dienstag 9:00 – 12:00 & 14:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Mitglieder Fragen

Sie haben uns eine Einzugsermächtigung erteilt:

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind wir gehalten, nach Zugang der jeweiligen Abrechnung beim Mieter eine Frist von einem Monat abzuwarten. Diese Frist hat zum Ziel, dass jeder Mieter die Möglichkeit erhält, die Abrechnung zu überprüfen. Ist die Frist abgelaufen, wird das Guthaben am nächsten Ersten des Monats nach Ablauf der einmonatigen Frist mit der regulär zu zahlenden Miete verrechnet. Haben Sie eine Nachzahlung aus einer Abrechnung zu zahlen, wird diese zum selben Termin zusätzlich zu Ihrer regulären Miete von uns von Ihrem Konto eingezogen. Eine Auszahlung eines Guthabens auf Ihr Konto ist nicht möglich.

Sie überweisen/ bezahlen die Miete selbstständig:

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind wir gehalten, nach Zugang der jeweiligen Abrechnung beim Mieter eine Frist von einem Monat abzuwarten. Diese Frist hat zum Ziel, dass jeder Mieter die Möglichkeit erhält, die Abrechnung zu überprüfen. Ist die Frist abgelaufen, können Sie am nächsten Ersten des Monats nach Ablauf der einmonatigen Frist eine um den Guthabensbetrag gekürzte Miete überweisen. Haben Sie eine Nachzahlung aus einer Abrechnung zu zahlen, so zahlen Sie diese bitte zusätzlich zur regulären Miete zum selben Termin.

Sie sind bereits aus Ihrer Wohnung ausgezogen und haben auch keine andere Wohnung von uns erhalten:

Sind Sie aus einer unserer Wohnungen bereits ausgezogen und es bestehen weiterhin von uns keine weiteren Forderungen, so wird das Guthaben auf Ihr Konto überwiesen.

Beispiel zur Berechnung der Fälligkeitstermine:

Abrechnung im BriefkastenEinmonatige Frist abgelaufenGuthaben/Nachzahlung fällig
01.06.d.J01.07.d.J01.08.d.J
30.06.d.J30.07.d.J01.08.d.J

Um Ihre Wohnung zu kündigen, müssen Sie uns das schriftlich mitteilen. Wichtig ist, dass sie uns klar darstellen, was Sie genau kündigen möchten. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Wohnung auch noch eine Garage von uns angemietet haben, so müssen Sie diese – sofern sie auch gekündigt werden soll – in Ihrer Kündigung auch ausdrücklich erwähnen. Ebenso verhält es sich, wenn sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten.

 

Beispiel für ein Kündigungsschreiben

An den:
Bauverein Bergisches Heim e.G.
An der Steinrütsch 40
51375 Leverkusen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Wohnung „Musterstr. 0“ zum nächstmöglichen Termin. Außerdem kündige ich auch meine Garage zum nächstmöglichen Termin.Auch kündige ich meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft zum nächstmöglichen Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

Kündigungsfrist Wohnraum

Die Kündigungsfrist für Wohnraum bei Kündigung durch den Mieter beträgt 3 Monate. Diese 3 Monate gelten solange das Kündigungsschreiben den Vermieter innerhalb der ersten drei Werktage des Monats erreicht. Nach diesen ersten drei Werktagen beginnt die Frist erst zu Beginn des nächsten Monats zu zählen.

Beispiele
Eingang der Kündigung bei uns Frühester Auszugstermin
02.08.d.J 31.10.d.J
06.08.d.J 30.11.d.J

 

Kündigungsfrist Garage

Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat. Wirksam wird die Kündigungsfrist zum Ersten des Monats. Dieser eine Monat Kündigungsfrist gilt nur solange, als dass die Kündigung dem Vermieter einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist erreicht.

Beispiele
Eingang der Kündigung bei uns Frühester Rückgabetermin
31.10.d.J 31.10.d.J
02.11.d.J 31.12.d.J

 

Kündigungs der Mitgliedschaft

Wenn sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, so tun sie dies bitte in schriftlicher Form. Sie können Ihre Mitgliedschaft nur kündigen, solange sie von uns keine Wohnung (mehr) angemietet haben. Wenn Sie noch eine Wohnung bei uns anmieten, muss die Mitgliedschaft während der gesamten Mietzeit bestehen.

Beispiel für ein Kündigungsschreiben

An den:
Bauverein Bergisches Heim e.G.
An der Steinrütsch 40
51375 Leverkusen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft zum nächstmöglichen Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Wenn Sie bereits Ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, dann beginnt Ihre einjährige Kündigungsfrist am Ende des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.

Mit Ablauf dieser Kündigungsfrist scheiden Sie aus der Genossenschaft aus.

Ausgezahlt wird das Geschäftsguthaben dann nach der nächsten Mitgliederversammlung. Diese wird regelmäßig innerhalb der ersten sechs Monate des folgenden Jahres abgehalten. Beispiele

Eingang KündigungBeginn KündigungsfristEnde KündigungsfristAuszahlung Geschäftsguthaben
03.02.201031.12.201031.12.2011Juli 2012
27.11.201031.12.201031.12.2011Juli 2012



Unsere Downloads